Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt
Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Teilhabechancengesetz“ wurden neue Regelinstrumente für die öffentliche Beschäftigungsförderung von langzeitarbeitslosen sowie arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten geschaffen. Zielgruppe sind Personen, die seit Langem SGB-II-Leistungen beziehen und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Ihnen sollen durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber vermehrt Beschäftigungsangebote auf dem allgemeinen oder auf dem sozialen Arbeitsmarkt gemacht werden, um ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) wurde neu gefasst und damit die Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) wurde neu eingeführt. Das Gesetz greift Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf.
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Stellungnahme der BAGFW zu § 16i SGB I (Förderinstrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt) (11.10.2023)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)Beschreibung
Der § 16i SGB II hat sich als wertvolles und praxistaugliches Förderinstrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt für bislang vom Arbeitsmarkt ausgeschlossene Menschen bewährt.
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Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose - Fragen und Antworten zum Thema (01.01.2023)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Beschreibung
Das BMAS informiert über Ziel und Ausgestaltung des SGB II §§ 16i und 16e
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Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) (30.09.2021)
Bundesagentur für Arbeit, StatistikBeschreibung
Die neuen Tabellen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) enthalten vertiefte statistische Informationen zu dem Instrument: Zum Beispiel, welchem Bedarfsgemeinschaftstypen eine teilnehmende Person angehört, mit welchen Beendigungsgründen die Förderung beendet wurde und wo die Teilnehmenden nach Beendigung der Förderung verblieben sind. Die Ergebnisse sind für Deutschland, Ländern, Regionaldirektionen, SGB II-Vergleichstypen und Jobcenter ausgewiesen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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Teilhabe am Arbeitsmarkt verwirklichen. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II (17.06.2020)
Deutscher Verein für öffentliche und private FürsorgeBeschreibung
Mit dieser Empfehlung zeigt der Deutsche Verein Gelingensfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" auf. Ausgehend von Praxiserfahrungen gibt der Deutsche Verein darüber hinaus auch Hinweise für eine Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens der Förderung nach § 16i SGB II.
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Vorgang Gesetzgebung Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG (01.01.2019)
Deutscher BundestagQuelle: DIPBeschreibung
Dokumente und Materialien im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) im Deutschen Bundestag